GPSV Bremen Burg
 
Verein für Hundesport

Platzordnung

1. Die Vorschriften des Tierschutzes sind auf dem gesamten Gelände bindend. Alle Hunde sind mit Respekt zu behandeln. Das Schlagen von Hunden und die Verwendung von elektronischen Erziehungshilfsmitteln am Hund sind strengstens untersagt. Halsbänder dürfen nicht auf Zug ohne Stopp eingestellt sein.
2. Das Übungsgelände, der Parkplatz und das Vereinsheim sind Eigentum des Vereins und damit Eigentum aller Mitglieder. Die Anlagen und die Einrichtung sind schonend zu behandeln.
3. Den Anordnungen des geschäftsführenden Vorstandes, des Übungsleiters, der Ausbilder, des Platzwartes und auf den Prüfungen des Prüfungsleiters und der Leistungsrichter sind unbedingt Folge zu leisten.
4. Für Schäden jeglicher Art ist der Hundeführer selbst haftbar.
5. Verletzte Hunde, kranke Hunde, Hunde mit Parasiten und läufige Hündinnen dürfen nicht bzw. nur nach Absprache mit dem Ausbilder auf den Übungsplatz gebracht werden.
6. Für alle Hunde, die den Übungsplatz betreten, muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung und eine vollständige Tollwutschutzimpfung bestehen. Nachweise sind auf Anfrage zu erbringen.
7. Die Hunde sind auf dem Vereinsgelände inklusive Parkplatz – wenn nicht anders angeordnet – an der Leine zu führen. Unnötiges Hundegebell ist im Sinne der gesetzlichen Vorschriften möglichst zu vermeiden.
8. Der Übungsablauf wird durch die Ausbilder bestimmt. Eigenständiges Training findet nur nach Absprache mit einem Ausbilder statt.
9. Übungsgeräte sind nach der Benutzung an gleicher, dafür vorgesehener Stelle zurückzulegen.
10. Die Hunde dürfen nicht auf den angrenzenden Weiden und Geländen laufen gelassen werden.
11. Es dürfen keine Hunde in das Vereinsheim geführt werden. Ausnahmeregelungen erteilt der Vorstand oder die Ausbilder.
12. Die Hunde sind grundsätzlich in den Zeiten, in denen nicht trainiert wird, so unterzubringen, dass es den gesetzlichen Vorschriften des Tierschutzes entspricht. Auskunft geben die Ansprechpartner für den Tierschutz und die Übungsleiter. Die Boxen in der Boxengasse müssen modernisiert werden und dürfen daher zurzeit nicht benutzt werden.
13. Das Führen von Hunden unter Alkoholeinfluss ist auf dem gesamten Vereinsgelände untersagt.
14. Mit dem Betreten des Vereinsgeländes wird eingewilligt, dass Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, die auch auf der Homepage und in Sozialen Medien veröffentlicht werden können.